16.04.2024
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Schluss mit teuren Golfclubmitgliedschaften!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Golf888 GmbH, nachfolgend „GOLFx8“ genannt, wird beauftragt und bevollmächtigt nach Maßgabe der von mir / uns nachstehend getroffenen Auswahl zu einer gewünschten Mitgliedschaft in einem Golfclub, der Mitglied im DGV Deutscher Golfverband e.V. ist, mich / uns zu vertreten bei der Eingehung (Aufnahmeantrag), Durchführung (Korrespondenzen, Abwicklung von Zahlungen) und Beendigung (Kündigung) der hierzu erforderlichen Erklärungen für Mitgliedschaften, Spiel- und Nutzungsrechte (nachfolgend zusammengefasst “Spielrechte” genannt) und durchzuführenden Zahlungen.
Soweit erforderlich, ist GOLFx8 berechtigt, die in einem Golfclub begründeten Spielrechte zu beenden und stattdessen Spielrechte in einem anderen Golfclub zu begründen. Die Auswahl des Clubs obliegt GOLFx8. Die hierfür GOLFx8 zustehende, angemessene Vergütung ist in den nachstehenden Preisübersichten für Mitgliedschaften enthalten, ebenso wie die derzeitigen Aufwendungen für Spielrechte. Die nachstehenden Preise können von GOLFx8 angepasst werden, wobei eine Erhöhung der Vergütung frühestens nach vier Monaten und jährlich nur um maximal 5% zulässig ist. Von der Beschränkung des § 181 BGB ist GOLFx8 befreit.

Ablauf

Dieser Auftrag stellt ein Angebot des / der Unterzeichner dar, welches von GOLFx8 durch gesondertes Schreiben zusammen mit der Rechnung über die erste Monatsrate nebst Zusatz-Aufwendungen angenommen werden kann, mit der Maßgabe, dass weitere Tätigkeiten von GOLFx8 (wie insb. Aufnahmeantrag) erst nach Rechnungsausgleich erfolgen. GOLFx8 informiert über ihre Mitgliedschaft und übermittelt den Mitgliedsausweis des Golfclubs (zirka vier Wochen nach Aufnahme). Die weiteren Monatsraten, sowie die einmal jährliche zu zahlende Zusatz-Aufwendung, werden nach Maßgabe der erteilten Lastschriftermächtigung von GOLFx8 abgebucht.

Kosten

Der monatliche / jährliche Betrag an GOLFx8 setzt sich aus dem monatlichen Mitgliedsbeitrag an den jeweiligen Golfclub und den Verwaltungsgebühren von GOLFx8 zusammen. Einmal jährlich werden zusätzlich die Verbandsgebühren fällig. Mitgliedsbeiträge und die Verbandsgebühren sind umsatzsteuerfreie Leistungen.

Kündigung

Vor Ablauf eines Zeitraumes von sechs Monaten ab Vertragsabschluss ist eine Kündigung ausgeschlossen (Mindestlaufzeit). Danach hat die Kündigung schriftlich per Einschreiben, Eingang bis spätestens zum 30. September, zum 31. Dezember des laufenden Jahres zu erfolgen. Bei Nichtbezahlung der laufenden Monatsraten/einmal jährlichen Zusatzaufwendungen spätestens innerhalb eines Monats ab Fälligkeit, insbesondere infolge mangelnder Deckung des in einer Lastschriftermächtigung genannten Kontos, kann GOLFx8 durch Kündigung oder in sonstiger Weise die Spielrechte beenden. Die Beendigung dieses Vertrages führt zur Beendigung der Spielrechte und umgekehrt.

Einzugsermächtigung

Einzug der Monatsbeiträge und jährlicher Zusatz-Aufwendung per Lastschrift.

Hiermit ermächtige ich / wir GOLFx8, Golf888 GmbH widerruflich, die von mir / uns zu entrichtenden Zahlungen (monatlichen Raten für meine / unsere Mitgliedschaft/en, sowie die Zusatz-Aufwendung einmalig pro Person und Jahr, gemäß obigem Auftrag) bei Fälligkeit zu Lasten meines / unseres Kontos, durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein / unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehen dem Zahlungsempfänger durch ungerechtfertigte Rückbuchungen seitens des Kontoinhabers Kosten, trägt diese der Kontoinhaber. Können die monatlichen Raten nicht eingezogen werden, wegen fehlender Deckung des Kontos, gehen die Forderungen des Zahlungsempfänger an ein Inkassobüro, die Kosten trägt der Kontoinhaber.

Haftungsausschluss

AGB besondere Regelung für Golfanlagen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Mittlerweile befinden sich einige Golfclubs auf ehemaligen oder noch aktuellen Militärgeländen. Sollten Síe bei GOLFx8 einem Club angehören, der auf einem solchen Gelände liegt ist, jedwede Haftung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, sowie der jeweiligen Streitkräfte ausgeschlossen. Der Spieler verzichtet ausdrücklich gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und den jeweiligen Streitkräften auf alle Ansprüche, die sich aus der Mitbenutzung der Golfanlage ergeben könnten. Hierzu gehören insbesondere Sach- / Personenschäden in Folge Unfalls, oder Verletzungen einschließlich mit Todesfolge. Ich / Wir entbinde/n die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und die jeweiligen Streitkräfte von allen Schadensersatzleistungen aufgrund von Ansprüchen Dritter, die sich auf der Mitbenutzung einer solchen Anlage ergeben könnten.

Vollmacht

Hiermit bevollmächtige/n ich / wir

GOLFx8, betrieben durch die Golf888 GmbH

Esso-Straße 16, 76187 Karlsruhe mich / uns bei Erklärungen zur Erlangung und Durchführung einer Mitgliedschaft in dem ausgewählten Golfclub, der Mitglied im DGV Deutscher Golfverband e.V. ist, und zur Erlangung und Durchführung von Spielrechten auf der betreffenden Golfanlage zu vertreten, insbesondere den / die erforderlichen Aufnahmeanträge zu stellen, Annahmeerklärungen entgegenzunehmen, erforderliche Korrespondenzen zu führen und Zahlungen für mich / uns zu leisten, wie auch die zur Beendigung der Mitgliedschaft/en bzw. Spielrechte erforderlichen Erklärungen abzugeben, insbesondere Kündigung/en zu erklären. Dies gilt auch für erforderliche Erklärungen zu einem Wechsel des Golfclubs bzw. der Golfanlage. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist GOLFx8, Golf888 GmbH befreit.
Foto (Golfspielerin)

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